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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter
Michael Dosch Brennholz und Baumfällung
Am Zehentstadel 11
82205 Gilching
Deutschland

Telefon: +49 8105 5564
E-Mail: info@brennholz-dosch.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Michael Dosch Brennholz und Baumfällung und seinen Kundinnen und Kunden über:

  • den Verkauf und die Lieferung von Brennholz und sonstigen Waren
  • Dienst- und Werkleistungen im Bereich Baumfällung, Rodung, Wurzelfräsen, Holzspaltung und vergleichbare Arbeiten

Die AGB gelten bei entsprechender Einbeziehung sowohl für Bestellungen im Onlineshop als auch für Verträge, die auf Grundlage unserer Angebote oder auf anderem Wege geschlossen werden.

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag oder Vertrag über Dienst- oder Werkleistungen kommt zustande mit:

Michael Dosch Brennholz und Baumfällung
Am Zehentstadel 11
82205 Gilching
Deutschland

3. Vertragsschluss

3.1 Warenbestellungen

Die Darstellung von Produkten im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

Mit Absenden der Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Eingang der Bestellung wird Ihnen elektronisch bestätigt. Eine automatische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung ausdrücklich annehmen oder die Ware versenden. Bei Zahlungsarten, bei denen der Zahlungsvorgang unmittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung eingeleitet wird, richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach dem im Bestellprozess dargestellten Ablauf und der gewählten Zahlungsart.

Bei Warenbestellungen außerhalb des Onlineshops kommt der Vertrag durch unsere Annahme der Bestellung oder durch die Annahme eines ausdrücklich verbindlichen Angebots zustande.

3.2 Dienst- und Werkleistungen

Unsere Angebote für Baumfällung, Rodung, Wurzelfräsen, Holzspaltung und vergleichbare Arbeiten sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Mit der Beauftragung auf Grundlage eines freibleibenden Angebots gibt die Kundin oder der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich annehmen, beispielsweise durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Eine reine Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar.

Bei einem ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Angebot kommt der Vertrag durch dessen fristgerechte Annahme zustande.

Eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung über die Durchführung der Arbeiten bleibt möglich. Die Vereinbarung eines reinen Besichtigungs- oder Beratungstermins allein begründet keinen Ausführungsauftrag.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Zusätzliche Kosten, insbesondere Liefer-, Anfahrts- und Entsorgungskosten, werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Können solche Kosten im Voraus vernünftigerweise nicht berechnet werden, informieren wir über ihr mögliches Anfallen und die maßgebliche Berechnungsgrundlage.

Bei Abrechnung nach tatsächlichen Mengen, Zeitaufwand oder Aufmaß werden die Einheitspreise und die Berechnungsgrundlage im Angebot oder bei Vertragsschluss festgelegt.

Zahlungsmöglichkeiten können insbesondere sein:

  • Vorkasse
  • Rechnung
  • PayPal
  • Barzahlung nach Vereinbarung
  • weitere im Onlineshop angezeigte Zahlungsarten

Die für den jeweiligen Auftrag verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung oder der individuellen Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für die Fälligkeit die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Werkleistungen wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme fällig. Gesetzliche Rechte, insbesondere Zurückbehaltungsrechte bei Mängeln, bleiben unberührt.

5. Lieferung und Leistungszeit

5.1 Waren

Liefertermine und Lieferzeiten werden individuell vereinbart oder im Bestellprozess angegeben.

Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für die Kundin oder den Kunden zumutbar ist.

Bei Brennholz, Schüttwaren und vergleichbaren Waren erfolgt die Lieferung nach Maßgabe der vereinbarten Lieferart und der örtlichen Gegebenheiten. Die Kundin oder der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferstelle erreichbar ist und eine ordnungsgemäße Übergabe oder Entladung möglich ist.

5.2 Dienst- und Werkleistungen

Der Ausführungstermin oder der Ausführungszeitraum wird bei Vertragsschluss vereinbart. Angaben zur voraussichtlichen Verfügbarkeit vor Vertragsschluss dienen der Planung und stellen keine verbindliche Terminzusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Erkennen wir Umstände, die die vereinbarte Ausführung verzögern können, informieren wir die Kundin oder den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Arbeiten werden nur ausgeführt, soweit die rechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere die erforderlichen Genehmigungen, die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben und geeignete Bedingungen für einen sicheren Einsatz.

Gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bei Verzögerungen bleiben unberührt.

6. Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden bei Dienstleistungen und Lieferungen

Die Kundin oder der Kunde hat im Rahmen der vereinbarten Lieferung oder Arbeiten sicherzustellen, dass:

  • die erforderlichen Zufahrten und Zugänge zur Verfügung stehen
  • das Grundstück und die vereinbarte Liefer- oder Einsatzstelle zugänglich sind
  • die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen
  • die Berechtigung zur Beauftragung der Arbeiten und zur Nutzung der betroffenen Grundstücksflächen und Zufahrten besteht
  • keine Rechte Dritter der vereinbarten Ausführung entgegenstehen
  • bekannte Leitungen, Hindernisse, Risiken und besondere Grundstücksgegebenheiten rechtzeitig mitgeteilt werden

Soweit behördliche Genehmigungen erforderlich sind, zum Beispiel Baumfällgenehmigungen, ist deren rechtzeitige Einholung Sache der Kundin oder des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erforderliche Genehmigungen müssen vor Arbeitsbeginn vorliegen und uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Soweit für die vereinbarten Arbeiten ein Maschineneinsatz erforderlich ist, werden die Anforderungen an Zufahrten und Arbeitsflächen vorab abgestimmt. Bekannte Einschränkungen der Tragfähigkeit, unterirdische Anlagen oder sonstige Besonderheiten sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

Bei der Befahrung und Bearbeitung von Grundstücksflächen können Fahrspuren oder Bodenverdichtungen entstehen. Erkennbare besondere Risiken und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen werden vorab besprochen. Unsere Haftung richtet sich auch insoweit nach Ziffer 14.

Naturschutzrechtliche Vorgaben, insbesondere saisonale Schutzzeiten und der Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, sind zu beachten. Die Mitwirkungspflichten der Kundin oder des Kunden entbinden uns nicht von unseren eigenen gesetzlichen Pflichten.

Kommt es aufgrund einer von der Kundin oder dem Kunden zu vertretenden Verletzung der Mitwirkungspflichten zu Mehraufwand, Verzögerungen oder einem Abbruch des Einsatzes, richten sich etwaige Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Zusätzliche Arbeiten werden nach Maßgabe von Ziffer 7 vereinbart.

7. Leistungsumfang

7.1 Vereinbarte Leistungen

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot und die bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen. Darin werden insbesondere die zu bearbeitenden Bäume oder Flächen, die auszuführenden Arbeiten sowie der Umgang mit Holz und Schnittgut festgelegt.

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere nicht enthalten:

  • die Entsorgung bereits vorhandener Fremdmaterialien
  • die Entfernung von Wurzeln oder Wurzelstöcken
  • die Reinigung des Grundstücks von bereits vor Arbeitsbeginn vorhandenem Laub, vorhandenen Nadeln oder sonstigem Grünmaterial
  • die Wiederherstellung von Rasen-, Garten-, Erd-, Pflaster- oder sonstigen befestigten Flächen

Die Beseitigung der bei unseren Arbeiten anfallenden Materialien und die abschließende Reinigung des unmittelbaren Arbeitsbereichs richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Die zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Maschinen und Sicherungsmaßnahmen werden bei der Angebotskalkulation berücksichtigt. Erkennbare gesonderte Kosten werden im Angebot ausgewiesen.

7.2 Zusätzliche Arbeiten

Zusätzliche Arbeiten außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung einschließlich ihrer Vergütung mit der Kundin oder dem Kunden vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Eine Änderung des Leistungsumfangs oder der Ausführungsbedingungen führt nicht allein aufgrund dieser AGB zu einer pauschalen zusätzlichen Vergütung.

7.3 Wurzelfräsen und Holzspaltung

Wurzelfräsarbeiten und Holzspaltung werden nur ausgeführt, wenn sie beauftragt wurden. Die Abrechnung erfolgt nach der im Angebot vereinbarten Grundlage.

Bei einer Abrechnung von Wurzelfräsarbeiten nach Durchmesser werden der Preis je Zentimeter sowie die Messstelle, das Verfahren zur Ermittlung des maßgeblichen Durchmessers und gegebenenfalls vereinbarte Mindestbeträge im Angebot festgelegt. Frästiefe, Bearbeitungsumfang und der Umgang mit dem Fräsgut werden ebenfalls im Angebot beschrieben.

Bei einer Abrechnung der Holzspaltung nach Festmetern werden der Preis je Festmeter und die Methode zur Ermittlung des tatsächlichen Holzvolumens im Angebot festgelegt.

Die für die Abrechnung maßgeblichen Mengen und Maße werden nachvollziehbar dokumentiert und der Kundin oder dem Kunden auf Anfrage erläutert.

7.4 Holzverbleib und Holzwertrückvergütung

Ob Holz beim Auftraggeber verbleibt, abgefahren oder von uns übernommen wird, wird im Angebot festgelegt.

Ist im Angebot eine Holzwertrückvergütung vereinbart, wird dort ausgewiesen, ob sie bereits in den Positionspreisen berücksichtigt oder als gesonderte Gutschrift abgezogen wird. Eine bereits eingerechnete Holzwertrückvergütung wird nicht nochmals ausgezahlt oder abgezogen.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Einzelheiten ergeben sich aus der für den jeweiligen Vertrag geltenden gesonderten Widerrufsbelehrung und dem zugehörigen Muster-Widerrufsformular. Für Warenlieferungen und für Dienst- oder Werkleistungen gelten jeweils die hierfür vorgesehenen Informationen.

Diese AGB ersetzen die gesonderte Widerrufsbelehrung nicht.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die im Footer unseres Onlineshops bereitgestellte Funktion „Vertrag widerrufen“ ausüben. Wenn Sie diese Funktion nutzen, erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Die Nutzung der elektronischen Widerrufsfunktion ist nicht verpflichtend. Sie können Ihren Widerruf weiterhin auch über die in der Widerrufsbelehrung genannten Kontaktwege erklären.

10. Rücksendekosten und Rückgabeabwicklung bei Waren

Im Fall eines wirksamen Widerrufs tragen Verbraucherinnen und Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern sie hierüber ordnungsgemäß informiert wurden.

Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, insbesondere bei größeren Brennholzlieferungen, losen Schüttwaren oder vergleichbaren Waren, gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Informationen zu den Rücksendekosten.

Über das Shopsystem eingereichte freiwillige Rückgabe- oder Stornierungsanfragen, die nicht der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts dienen, werden von uns geprüft und bearbeitet. Die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß ausgeübten gesetzlichen Widerrufs und die gesetzlichen Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben hiervon unberührt.

11. Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ein Ausschluss oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Dies kann insbesondere Waren betreffen,

  • die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch die Verbraucherin oder den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn eine vorhandene Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

Die Lieferung oder das Entladen von Brennholz oder anderen losen Schüttwaren führt für sich allein nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen im jeweiligen Einzelfall.

Für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienst- und Werkleistungen gelten die Regelungen in Ziffer 12.

12. Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

Besteht bei einem Vertrag über Dienst- oder Werkleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht und soll die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holen wir vor Arbeitsbeginn das ausdrückliche Verlangen und die Zustimmung der Verbraucherin oder des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn ein.

Die hierfür erforderlichen Erklärungen werden gesondert abgegeben. Die Zustimmung zu diesen AGB allein stellt kein Verlangen nach einem vorzeitigen Arbeitsbeginn dar.

Bei entgeltlichen Leistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher vor Arbeitsbeginn ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Der Beginn der Arbeiten allein führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

Bei einem Widerruf vor vollständiger Leistungserbringung kann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher den vorzeitigen Arbeitsbeginn ausdrücklich verlangt hat und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und den möglichen Wertersatz informiert wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss auch dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts und für einen etwaigen Wertersatz.

13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Offensichtliche Mängel sollten uns unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine schnelle Prüfung und Bearbeitung ermöglicht wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.

Bei Naturprodukten wie Brennholz sind handelsübliche und naturbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Form, Rindenanteil, Holzbild und Stückgröße innerhalb üblicher Toleranzen möglich, soweit diese der vereinbarten Beschaffenheit und der üblichen Verwendung nicht entgegenstehen.

Bei Werkleistungen richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Mängelrechte und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

14. Haftung

Wir haften uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüchen nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Sie gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden an Grundstücken, Zufahrten, Rasenflächen oder sonstigen Anlagen gelten dieselben Haftungsregelungen. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung für Flurschäden wird nicht vereinbart.

15. Terminabsagen und Stornierung bei Dienstleistungen

Bereits vereinbarte Termine sollen rechtzeitig abgesagt werden. Eine Terminabsage allein stellt nicht zwingend eine Kündigung des gesamten Vertrags dar. Ob ein Ersatztermin vereinbart oder der Auftrag beendet werden soll, ist gesondert zu klären.

Bei kurzfristigen Absagen, fehlender Zugänglichkeit des Einsatzortes, fehlenden Genehmigungen oder sonstiger von der Kundin oder dem Kunden zu vertretender fehlender Mitwirkung können wir Ersatz für hierdurch tatsächlich entstandene und gesetzlich ersatzfähige Aufwendungen oder Schäden verlangen. Die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs müssen vorliegen.

Bei der Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft und die sonstigen gesetzlich vorgesehenen Abzüge werden berücksichtigt.

Eine pauschale Stornierungsgebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart.

Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

16. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

17. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates anwendbar, soweit ihnen dieser Schutz nach den gesetzlichen Vorschriften nicht durch eine Rechtswahl entzogen werden darf.

18. Streitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Gerichtsstand

Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

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