Heckenrodung & Freimachung
HECKENRODUNG & GRUNDSTÜCKS-FREIMACHUNG
Fläche frei. Sauber geräumt. Bereit für das Neue.
Alte Hecke, verwachsene Sträucher, überwuchertes Grundstück? Wir roden Hecken, Sträucher und verwachsene Flächen vollständig – und machen Ihr Grundstück bereit für das, was als nächstes kommen soll.
Wann ist eine Heckenrodung nötig – und was muss ich beachten?
Eine Hecke die jahrelang gewachsen ist, kann ein echtes Hindernis werden – für Neubauvorhaben, Einfahrten, Zäune oder einfach weil das Grundstück neu gestaltet werden soll. Heckenrodung ist mehr als einfaches Schneiden: Die Pflanze wird vollständig entfernt – Stamm, Äste und auf Wunsch auch die Wurzeln. Nur dann ist die Fläche wirklich frei.
Was viele nicht wissen: Für Hecken gelten andere Regeln als für Bäume. Während Bäume in Haus- und Kleingärten ganzjährig gefällt werden dürfen, unterliegen Hecken, Sträucher und lebende Zäune dem gesetzlichen Fäll- und Schnittverbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz – und zwar vom 1. März bis 30. September. Das gilt auch im privaten Garten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die gute Nachricht: Zwischen Oktober und Ende Februar kann in der Regel ohne Genehmigung gerodet werden – sofern keine Baumschutzverordnung greift und keine besonders geschützten Arten betroffen sind. Wir klären das bei der Einschätzung vor Ort und planen den richtigen Zeitraum für Ihre Rodung ein.
Heckenrodungen unterliegen anderen Vorgaben als Baumfällungen
Wann wird eine Heckenrodung nötig?
Diese Situationen machen eine Rodung sinnvoll oder zwingend nötig.
Gartenumgestaltung
Neue Gestaltung braucht freie Fläche. Alte Hecken weg, neues Konzept rein.
Zaun oder Einfahrt
Hecke steht im Weg beim Neubau. Vollständige Entfernung ist Voraussetzung für saubere Ausführung.
Bauprojekt
Anbau, Carport, Terrasse oder Gartenhaus. Fläche muss komplett frei sein bevor gebaut wird.
Verwachsenes Grundstück
Jahrelang unkontrolliert gewachsene Sträucher und Hecken. Grundstücksfreimachung schafft wieder Ordnung und Platz.
Verkauf oder Übergabe
Grundstück soll verkauft oder übergeben werden. Freie, saubere Fläche steigert den Wert und erleichtert den Übergang.
Wie wir Hecken und verwachsene Flächen roden
Bevor wir anfangen, klären wir Zeitraum, Umfang und Folgeplanung. Wann soll gerodet werden – und was entsteht danach auf der Fläche? Das entscheidet darüber, wie tief wir eingreifen müssen und ob eine Wurzelentfernung sinnvoll ist. Eine Hecke die einfach abgeschnitten wird, treibt wieder aus – vollständige Rodung bedeutet: raus mit den Wurzeln.
Wir arbeiten mit eigenem Gerät und eigenem Team – je nach Umfang mit Handwerkzeug, Freischneider, Kettensäge oder Bagger. Bei größeren verwachsenen Flächen kommt die maschinelle Rodung zum Einsatz. Das Schnittgut wird vor Ort gehäckselt oder abtransportiert – die Fläche wird sauber und vollständig übergeben. Was mit dem Material passiert, klären wir bei der Einschätzung.
Eine gerodete Fläche ist mehr als leer – sie ist bereit für das Neue.
Von der Anfrage bis zur sauberen Übergabe
Heckenrodung richtig planen – wir kennen die Regeln
Wir sind ein Familienbetrieb aus Gilching mit über 30 Jahren Erfahrung in der Baumfällung und Grundstücksfreimachung – im Landkreis Fürstenfeldbruck, Starnberg und München West. Heckenrodung klingt einfach – ist es aber nicht immer. Wer den falschen Zeitraum wählt, riskiert ein Bußgeld. Wer die Wurzeln nicht entfernt, hat in zwei Jahren dieselbe Hecke wieder. Wer das Schnittgut nicht richtig entsorgt, steht vor dem nächsten Problem. Wir planen das von Anfang an richtig – Zeitraum, Methode, Entsorgung, Wurzeln. Alles aus einer Hand.
Weitere Themen zur Baumfällung
Häufige Fragen zur Heckenrodung
Wann darf ich eine Hecke roden lassen?
Hecken, Sträucher und lebende Zäune dürfen laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar gerodet werden. Das gilt bundesweit – auch im privaten Garten. Im Gegensatz zu Bäumen in Haus- und Kleingärten sind Hecken nicht ganzjährig freigegeben. Wer außerhalb dieses Zeitraums rodet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Brauche ich eine Genehmigung für die Heckenrodung?
In den meisten Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck und Starnberg ist keine separate Genehmigung nötig – solange die Rodung im erlaubten Zeitraum stattfindet und keine besonders geschützten Arten betroffen sind. Ausnahmen gelten wenn die Hecke im Bebauungsplan als erhaltenswert festgesetzt ist oder in einem Landschaftsschutzgebiet steht. Wir klären das bei der Einschätzung vor Ort.
Was ist der Unterschied zwischen Heckenrückschnitt und Heckenrodung?
Ein Rückschnitt kürzt die Hecke – sie bleibt erhalten und treibt wieder aus. Eine Rodung entfernt die Hecke vollständig – inklusive Stamm und auf Wunsch auch die Wurzeln. Nur eine vollständige Rodung macht die Fläche dauerhaft frei. Wer nur zurückschneidet, hat in zwei bis drei Jahren dieselbe Situation wieder.
Was passiert mit den Wurzeln nach der Rodung?
Die Wurzeln können nach der Rodung im Boden verbleiben – sie verrotten, dauert aber Jahre. Wer die Fläche schnell nutzen möchte, sollte die Wurzeln entfernen lassen – mit Fräse oder Bagger je nach Tiefe und geplantem Verwendungszweck. Wir planen das auf Wunsch direkt mit ein.
Was kostet eine Heckenrodung?
Die Kosten hängen von Länge, Höhe, Dichte und Zugänglichkeit der Hecke ab – sowie davon ob die Wurzeln entfernt werden sollen. Wir geben nach der kostenlosen Einschätzung vor Ort ein transparentes, verbindliches Angebot.
Mehr dazu: Baumfällung Kosten
Kurze Antworten auf wichtige Fragen rund um Kosten, Genehmigung, Vogelschutzzeit, Methoden und Ablauf einer Baumfällung.
Kostenlose Einschätzung
Gut informiert zur nächsten Entscheidung
Wir prüfen vor Ort was nötig ist – und planen den richtigen Zeitraum für Ihre Rodung. Kein Callcenter, keine Pauschallösungen. Ein Familienbetrieb aus Gilching der weiß wie man eine Fläche sauber freiräumt.
✓ Persönliche Einschätzung · ✓ Sichere Durchführung · ✓ Saubere Übergabe
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