Heckenrodung & Freimachung
HECKENRODUNG & GRUNDSTÜCKS-FREIMACHUNG
Fläche frei. Sauber geräumt. Bereit für das Neue.
Alte Hecke, verwachsene Sträucher, überwuchertes Grundstück? Wir entfernen Hecken, Sträucher und verwachsene Flächen – auf Wunsch inklusive Wurzelbereich – und machen Ihr Grundstück bereit für das, was als Nächstes kommen soll.
Wann eine Heckenrodung sinnvoll ist – und worauf es ankommt
Eine Hecke, die jahrelang gewachsen ist, kann bei Neubau, Einfahrt, Zaun oder einer Neugestaltung im Weg sein. Bei einer Rodung wird die Hecke entfernt – Stamm, Äste und auf Wunsch auch der Wurzelbereich. Wie weit gerodet wird, richtet sich danach, wie die Fläche anschließend genutzt werden soll.
Für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze gelten nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz besondere Schutzzeiten. Vom 1. März bis 30. September dürfen sie grundsätzlich nicht beseitigt oder auf den Stock gesetzt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig.
Der reguläre Zeitraum für eine Heckenrodung liegt deshalb zwischen 1. Oktober und Ende Februar. Zusätzlich können Artenschutz, Schutzgebiete oder örtliche Vorgaben relevant sein. Wir berücksichtigen diese Rahmenbedingungen bei der Planung und klären bei Bedarf notwendige Abstimmungen.
Heckenrodungen unterliegen anderen Vorgaben als Baumfällungen
Wann wird eine Heckenrodung nötig?
Diese Situationen machen eine Rodung sinnvoll oder erforderlich.
Gartenumgestaltung
Neue Gestaltung braucht freie Fläche. Alte Hecken weg, neues Konzept rein.
Zaun oder Einfahrt
Die Hecke steht beim Neubau im Weg. Gehölze und störende Wurzeln werden passend zur geplanten Ausführung entfernt.
Bauprojekt
Anbau, Carport, Terrasse oder Gartenhaus. Störende Gehölze und Wurzeln werden im benötigten Baubereich entfernt.
Verwachsenes Grundstück
Jahrelang unkontrolliert gewachsene Sträucher und Hecken. Grundstücksfreimachung schafft wieder Ordnung und Platz.
Verkauf oder Übergabe
Das Grundstück soll verkauft oder übergeben werden. Eine freie und gepflegte Fläche erleichtert Nutzung, Pflege und Übergabe.
Einen vollständigen Überblick über alle Leistungen rund um das Thema finden Sie in unserer Baumfällung Übersicht – dort sind alle Bereiche von der Fällung bis zur Entsorgung gebündelt.
Wie wir Hecken und verwachsene Flächen roden
Bevor wir anfangen, klären wir Zeitraum, Umfang und Folgeplanung. Was soll nach der Rodung auf der Fläche entstehen? Danach richtet sich, wie weit wir eingreifen und ob zusätzlich eine Wurzelentfernung sinnvoll ist.
Je nach Umfang kommen Handwerkzeug, Freischneider, Kettensäge, Bagger oder weitere passende Technik zum Einsatz. Bei größeren verwachsenen Flächen kann maschinell gerodet werden. Geeignete Fachkräfte und Technik werden passend zum Auftrag eingesetzt. Schnittgut wird je nach Vereinbarung gehäckselt oder abtransportiert und die Fläche sauber übergeben.
Eine gerodete Fläche ist mehr als leer – bereit für das Neue.
Von der Anfrage bis zur sauberen Übergabe
Heckenrodung richtig planen – wir kennen die Regeln
Wir sind ein Familienbetrieb aus Gilching mit über 35 Jahren Erfahrung in der Baumfällung und arbeiten im Landkreis Fürstenfeldbruck, Starnberg und München West. Auch bei einer Heckenrodung kommt es auf den richtigen Zeitraum, die passende Methode und die geplante weitere Nutzung der Fläche an.
Bleibt der Wurzelbereich erhalten, können je nach Heckenart neue Austriebe entstehen. Deshalb planen wir Zeitraum, Rodung, Wurzelentfernung und Entsorgung passend zum Auftrag – alles aus einer Hand.
Weitere Themen zur Baumfällung
Häufige Fragen zur Heckenrodung
Wann darf ich eine Hecke roden lassen?
Das vollständige Beseitigen oder Auf-den-Stock-Setzen von Hecken ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Vom 1. März bis 30. September gilt die gesetzliche Schutzzeit; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben möglich.
Zusätzlich ist der Artenschutz unabhängig von der Jahreszeit zu beachten.
Brauche ich eine Genehmigung für die Heckenrodung?
Ob zusätzlich eine Genehmigung oder Abstimmung erforderlich ist, hängt von Standort und möglichen örtlichen Schutzvorschriften ab. Relevant können beispielsweise Festsetzungen im Bebauungsplan, Schutzgebiete oder der Artenschutz sein.
Wir berücksichtigen diese Rahmenbedingungen bei der Planung und unterstützen bei Bedarf bei der Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen Heckenrückschnitt und Heckenrodung?
Ein Rückschnitt kürzt die Hecke – sie bleibt erhalten und treibt wieder aus. Bei einer Rodung wird die Hecke entfernt; je nach geplanter Nutzung kann zusätzlich der Wurzelbereich entfernt werden.
Was passiert mit den Wurzeln nach der Rodung?
Die Wurzeln können nach der Rodung im Boden verbleiben – sie verrotten mit der Zeit, das dauert jedoch Jahre. Soll die Fläche zeitnah weitergenutzt werden, kann eine Wurzelentfernung mit Fräse oder Bagger sinnvoll sein. Wir planen das auf Wunsch direkt mit ein.
Was kostet eine Heckenrodung?
Die Kosten hängen von Länge, Höhe, Dichte und Zugänglichkeit der Hecke ab – sowie davon, ob die Wurzeln entfernt werden sollen. Wir geben nach der kostenlosen Einschätzung vor Ort ein transparentes, verbindliches Angebot.
Mehr dazu: Baumfällung Kosten
Kostenlose Einschätzung
Gut informiert zur nächsten Entscheidung
Wir prüfen vor Ort, was nötig ist – und planen den richtigen Zeitraum für Ihre Rodung. Kein Callcenter, keine Pauschallösungen. Ein Familienbetrieb aus Gilching, der weiß, wie man eine Fläche sauber freiräumt.
✓ Persönliche Einschätzung · ✓ Sichere Durchführung · ✓ Saubere Übergabe
